Häufig gestellte Fragen

 

Darf ich in meiner Wohnung Haustiere halten?

Grundsätzlich gilt: Alle Tiere, die kleiner sind als Katzen, dürfen Sie in der Wohnung halten - hierzu benötigen Sie auch keine Zustimmung von uns. Hunde oder größere Tiere sind hingegen genehmigungspflichtig. Das heißt: Wenden Sie sich an Ihren Hausmeister oder das Vermietungsbüro, wenn Sie planen, einen Hund oder ein anderes, größeres Haustier anzuschaffen.

Bei allen Haustieren, gleich, wie groß sie sind, gilt: Andere Mieter sollen durch sie nicht belästigt werden.

 

Wie kündige ich meine Wohnung?

Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Das heißt: Wenn Sie zum 31. März kündigen, muss Ihre Kündigung bis zum dritten Werktag im Januar bei uns vorliegen. Bitte kündigen Sie schriftlich. Eine E-Mail oder ein Fax reichen nicht aus. 

Vordruck Kündigung

 

Darf ich eine Satellitenschüssel am Balkon oder am Gebäude anbringen?

Nein - das dürfen Sie grundsätzlich nicht. Wenn Sie eine Satellitenschüssel anbringen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner bei der STÄWOG.

 

Bis wann muss ich meine Miete bezahlen?

Sie müssen Ihre Miete bis zum dritten Werktag eines Monats bezahlen.

 

Wie muss ich meine Wohnung an die STÄWOG übergeben?

Wenn Sie ausziehen, muss Ihre Wohnung besenrein sein. Das heißt: Es darf kein grober Schmutz in der Wohnung sein. Außerdem dürfen keine Gegenstände von Ihnen mehr in der Wohnung sein. Was genau das bedeutet, lesen Sie hier.

 

Was ist ein Wohnberechtigungsschein (B-Schein)?

Mit einem Wohnberechtigungsschein (B-Schein) können Sie bezahlbare Wohnungen mieten.

Sie erhalten einen B-Schein, wenn Ihr Brutto-Einkommen weniger als 12.000 Euro pro Jahr beträgt. Wenn Sie mit jemandem zusammenleben, erhalten Sie einen B-Schein, wenn Ihr gemeinsames Brutto-Einkommen weniger als 18.000 Euro beträgt. Für jede weitere Person in Ihrem Haushalt steigt die Grenze um 4.100 Euro.

Sie müssen den B-Schein selbst beantragen. Die Formulare und weitere Informationen finden Sie hier.

Grundsätzlich gilt: Alle Tiere, die kleiner sind als Katzen, dürfen Sie in der Wohnung halten - hierzu benötigen Sie auch keine Zustimmung von uns. Hunde oder größere Tiere sind hingegen genehmigungspflichtig. Das heißt: Wenden Sie sich an Ihren Hausmeister oder das Vermietungsbüro, wenn Sie planen, einen Hund oder ein anderes, größeres Haustier anzuschaffen.

Bei allen Haustieren, gleich, wie groß sie sind, gilt: Andere Mieter sollen durch sie nicht belästigt werden.

Grundsätzlich gilt: Alle Tiere, die kleiner sind als Katzen, dürfen Sie in der Wohnung halten - hierzu benötigen Sie auch keine Zustimmung von uns. Hunde oder größere Tiere sind hingegen genehmigungspflichtig. Das heißt: Wenden Sie sich an Ihren Hausmeister oder das Vermietungsbüro, wenn Sie planen, einen Hund oder ein anderes, größeres Haustier anzuschaffen.

Bei allen Haustieren, gleich, wie groß sie sind, gilt: Andere Mieter sollen durch sie nicht belästigt werden.