Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Wir bemühen uns, diesen Webauftritt barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter www.staewog.de veröffentlichten Webauftritt der Städtischen Wohnungsgesellschaft Bremerhaven mbH.

 

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieses Angebot ist im Wesentlichen barrierefrei. Es werden die Anforderungen der BITV 2.0 im Wesentlichen erfüllt.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf

·       einer von Monika Augustin von digital barrierefrei am 20.09.2023 vorgenommenen Bewertung durch das Prüfverfahren aus dem Projekt „BIK - barrierefrei informieren und kommunizieren“.

 

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 01.07.2024 erstellt bzw. überarbeitet.

Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)

Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:

info@staewog.de

Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik

Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.